Der aktuellen Version der CoronaSchV folgend, muss der gesamte Spiel- und Trainingsbetrieb im TuS Jöllenbeck e.V. ab dem 2. bis zum 30. November eingestellt werden. Danach ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen durch die Stadt Bielefeld untersagt. Das schließt auch Vereinsheime und -gaststätten mit ein. Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen ist möglich. Weitere Infos folgen, sobald eine überarbeitete Version der CoronaSchV erscheint.