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Ab dem 04.03.2022 haben Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren wieder uneingeschränkten Zugang zum Naturstadion. Personen ab 18 Jahren ist der Zugang mit 3G Status gestattet, dies gilt sowohl für Zuschauer*innen als auch für Sportler*innen. Diese Personen müssen sich mit ihrem Pass oder Personalausweis ausweisen und den 3G Status nachweisen können. Für die Nutzung des Vereinsheims bei Heimspielen gelten die Regeln für die Gastronomie (3G, Maskenpflicht mit Ausnahme des festen Sitz-oder Stehplatzes). 

Weitere Informationen finden sich hier.